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Wo der Name "Nulla Poena" herkommt (Stefan Binder) Das Gesetzlichkeitsprinzip "nullum crimen, nulla poena sine lege" dient dem Schutz der Bürger. Es soll verhindern, dass Strafen willkürlich oder unverhältnismäßig verhängt werden. So werden die Bürger nicht nur durch, sondern auch vor dem Strafrecht geschützt. Deshalb spricht man auch von der Garantiefunktion des Strafgesetzes. Den Kern des Gesetzlichkeitsprinzips bilden zwei Sätze:
Aus diesen zwei Sätzen kann man vier Verbote ableiten: "Nullum crimen, nulla poena sine lege scripta" (Verbot strafbegründenden Gewohnheitsrechts): Die Strafbarkeit muss nach dem Gesetzlichkeitsprinzip gesetzlich bestimmt sein. D.h. es muss eine vom Gesetzgeber erlassene Vorschrift vorliegen, ungeschriebenes (Gewohnheits-) Recht kann keine Grundlage für Strafbarkeit sein. "Nullum crimen, nulla poena sine lege stricta" (Analogieverbot): Das strafrechtliche Analogieverbot verhindert zum Schutz des Täters die Übertragung einer gesetzlichen Regelung auf einen anderen, im Gesetz nicht geregelten Fall, um so die Strafbarkeit des Täters zu begründen. Analogieschlüsse zugunsten des Täters sind hingegen erlaubt. "Nullum crimen, nulla poena sine lege praevia" (Rückwirkungsverbot): Es ist verboten, eine Tat rückwirkend unter Strafe zu stellen, eine schwerere Strafart einzuführen oder die Strafdrohung derselben Strafart zu verschärfen. Strafbarkeit und Strafe müssen schließlich vor der Tat gesetzlich bestimmt sein. "Nullum crimen, nulla poena sine lege certa" (Verbot unbestimmter Tatbestände bzw. Strafen): Der Straftatbestand und der Strafrahmen müssen genau bestimmt sein. Denn nur inhaltlich hinreichend bestimmte Strafvorschriften können dem Richter konkret vorgeben, welches Verhalten wie strafbar ist. Die Geschichte des Gesetzlichkeitsprinzips reicht bis zum römischen Recht zurück, wo es bereits Rückwirkungsverbote gab. Lange Zeit war jedoch Bestrafung nach Gewohnheitsrecht üblich (vgl. Art. 105 der Peinlichen Gerichtsordnung Karls V. von 1532, sog. Carolina), was zu einer gewissen Willkür und Rechtsunsicherheit führte. In der Zeit der Aufklärung wurden genauere Gesetze formuliert und das Gesetzlichkeitsprinzip wurde z.B. in das österreichische Strafgesetzbuch Josephs II. (sog. Josephina von 1787) und in das Baierische Strafgesetzbuch von 1813 aufgenommen. Letzeres wurde durch Paul Johann Anselm Ritter von Feuerbach entworfen, der den lateinischen Rechtssatz "nullum crimen, nulla poena sine lege" begründete. Nach diesem Grundsatz ist die Site benannt. |
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Zur Gestaltung der Site Wer nur spazieren surft, der kommt auf keiner Anwaltsseite vorbei. Wer etwas wissen will, kann auf Bilder und anderes verzichten. Frames? werden auch nicht gebraucht. Es soll ja immer noch Leute geben, die schon aus Prinzip mit reinen Textbrowsern unterwegs sind ... Wie auch immer: Übersichtlichkeit und kurze Ladezeiten gehen vor "Gestaltung". |
A Declaration of the Independence of Cyberspace Governments of the Industrial World ... On behalf of the future, I ask you of the past to leave us alone. You are not welcome among us. You have no sovereignty where we gather. ... I declare the global social space we are building to be naturally independent of the tyrannies you seek to impose on us. You have no moral right to rule us nor do you possess any methods of enforcement we have true reason to fear. ... We did not invite you. ... Cyberspace does not lie within your borders. Do not think that you can build it, as though it were a public construction project. You cannot. It is an act of nature and it grows itself through our collective actions. You have not engaged in our great and gathering conversation, nor did you create the wealth of our marketplaces. You do not know our culture, our ethics, or the unwritten codes that already provide our society more order than could be obtained by any of your impositions. ... We are creating a world that all may enter without privilege or prejudice accorded by race, economic power, military force, or station of birth. We are creating a world where anyone, anywhere may express his or her beliefs, no matter how singular, without fear of being coerced into silence or conformity. Your legal concepts of property, expression, identity, movement, and context do not apply to us. They are based on matter, There is no matter here. ... We will create a civilization of the Mind in Cyberspace. May it be more humane and fair than the world your governments have made before. John Barlow († 7. Februar 2018): Declaration of Independence, Davos, Schweiz, 8. Februar 1996 |
Von Arno Klein, Frankfurt am 24.06.09 17:18 | Permalink Hin und wieder verschicken Menschen in Deutschland Morddrohungen. Mit der Post. Das Schlimmste: die Täter vergessen immer öfter, diese Briefe mit einem korrekten Absender zu versehen. Doch Deutschland ist kein rechtsfreier Raum – also werden ab sofort jeden Morgen alle Briefe vom örtlichen Polizeipräsidenten untersucht. Wenn er etwas entdeckt, was er für eine Morddrohung hält, dann verbrennt er den Brief. Den Absender ermitteln kann er nicht, das ist zu schwierig. Den Empfänger informieren lohnt nicht, denn Morddrohungen werden meistens sowieso nicht in die Tat umgesetzt und beunruhigen will man ja auch niemanden. Einmal im Jahr darf ihm bei der Kontrolle der Briefe ein Richter zusehen, wir leben ja schließlich in einem Rechtsstaat. Absurd? So etwas gibt es in einem freien Land nicht? Stimmt – aber sicher nicht weil kein Politiker diese Idee gehabt hätte, sondern weil es schlicht und einfach zu teuer wäre, jeden Morgen sämtliche Briefe zu lesen. Aber in Berlin ist man nicht dumm: es gibt da ja das Internet, da ist alles preiswerter und einfacher – endlich kann diese geniale Idee in die Tat umgesetzt werden. Ob es weniger Morddrohungen gibt? Nein. Die werden jetzt gefaxt. Ob die Menschen es toll finden, wenn ihre Briefe jetzt gelesen werden? Ja. Und wer es nicht toll findet, der ist ein böser Mensch. Oder wenigstens jemand, der böse Menschen gut findet. www.fischmarkt.de/2009/06/deutschland_ist_kein_rechtsfreier_raum |
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Sicherheitshinweise:
Disclaimer: Angaben nach § 5 Telemediengesetz: Dann haben wir da seit 10. Mai 2010 die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung. Noch mehr nutzlose Angaben: Eine Berufshaftpflichtversicherung habe ich, ja ... bei HDI-Gerling. Sie gilt in Deutschland und im europäischen Ausland. Schließlich: Die Grundverordnung zum Datenschmutz (DSGVO) lässt mich ratlos zurück. Denn regelmäßig notiere ich schon, was Sie mir im Gespräch erzählen. Das wird oft abgetippt und damit gespeichert. Die Telefonanlage hält ein paar Tage lang fest, welche Nummer angerufen hat oder angerufen worden ist. Die Akten, in die ich für Sie hineinschaue, werden eingescannt und gespeichert. Die Adressen und Aktenzeichen werden natürlich gespeichert: brauche ich für die Korrespondenz. Zahlungsvorgänge werden in der Banksoftware und in der Buchhaltung erfasst – es gibt fast nichts, was nicht elektronisch festgehalten wird. Wenn Sie das nicht wollen, sagen Sie es lieber gleich. Wir vereinbaren dann ein Zeithonorar und Sie dürfen die ganze Geschichte jedesmal von von vorn erzählen, weil ich so tue, als hätte ich davon noch nie etwas gehört. |
![]() Gar nicht so einfach © Gut, Neue Zürcher Zeitung |
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Navigation völlig unbegreiflich? Crawl-it durchsucht die ganze Site. | ||
Michael Rosenthal, Rechtsanwalt Bismarckstraße 61 76133 Karlsruhe |
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01.10.2017 |