Rechtsanwalt Michael Rosenthal | |
Erbprinzenstraße 32 · 76133 Karlsruhe · Fon 0721 98961‑17 · Fax 0721 5096 1000 · Mobil 0172 6202638 · |
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Seit 1. Juni 2022 in den Räumen von ![]() |
![]() Ich konzentriere mich auf das Strafrecht. Fälle mit Auslandsbezug sind dabei ein Schwerpunkt, ebenso die Vermögensdelikte (z.B. Betrug und Untreue) und das Jugendstrafrecht. Auf meiner Webseite hier steht nur noch wenig. Ein paar Worte mehr (nicht viele) finden Sie auf dem Portal anwalt.de. Auf die Bewertungen dort habe ich keinen Einfluss genommen. Von anderen Webseiten wird immer noch auf das Opening Statement im Mzoudi-Verfahren verwiesen; der Text bleibt zugänglich. Wegen urheberrechtlicher Einwände vom Netz genommen habe ich den Fall der Höhlenforscher (Lon L. Fuller, Harvard Law Review 1949), der Text kann aber hier oder da noch gefunden werden. Auf einen Pressespiegel verzichte ich – aber einen (alten) Artikel aus der Süddeutschen Zeitung verlinke ich doch. Schon wegen des «Spezialisten für heikle Fälle» (die Sache ist übrigens gut ausgegangen). Hier noch mein Vollmachtsformular; Namen und Vorwurf kann man mit der Tastatur einsetzen. |
Sicherheitshinweise:
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Disclaimer: Für Links übernehme ich keine Haftung. Als ich sie gelegt habe, haben sie funktioniert und waren nicht zu beanstanden. Angaben nach § 5 Telemediengesetz: Anwälte sind verpflichtet, auf ihrer Webseite folgende Angaben zu machen:
Dann haben wir die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung. Noch mehr nutzlose Angaben: Eine Berufshaftpflichtversicherung habe ich, ja ... beim HDI. Sie gilt in Deutschland und im europäischen Ausland. Schließlich: Die Grundverordnung zum Datenschmutz (DSGVO) lässt mich ratlos zurück. Denn regelmäßig notiere ich schon, was Sie mir im Gespräch erzählen. Das wird oft abgetippt und damit gespeichert. Die Telefonanlage hält ein paar Tage lang fest, welche Nummer angerufen hat oder angerufen worden ist. Die Akten, in die ich für Sie hineinschaue, werden eingescannt und gespeichert. Die Adressen und Aktenzeichen werden natürlich gespeichert: brauche ich für die Korrespondenz. Zahlungsvorgänge werden in der Banksoftware und in der Buchhaltung erfasst – es gibt fast nichts, was nicht elektronisch festgehalten wird. Wenn Sie das nicht wollen, sagen Sie es lieber gleich. Wir vereinbaren dann ein Zeithonorar und Sie dürfen die ganze Geschichte jedesmal von vorn erzählen, weil ich so tue, als hätte ich davon noch nie etwas gehört. Löschung, komplett oder teilweise, können Sie jederzeit verlangen, das versteht sich von selbst. Bei besonders heiklen Themen frage ich ohnehin, ob ich mir Notizen machen darf oder soll. |
Michael Rosenthal, Rechtsanwalt Erbprinzenstraße 32 76133 Karlsruhe |
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16.6.2023 |